Der gemeinsame Antrag von B90/Die Grünen und der SPD im Landtag formuliert die aktuellen Erfordernisse zur Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention aus dem Jahr 1998. Durch die vorbehaltlose Ratifizierung der Konvention in 2010 verpflichtet sich die BRD zur Umsetzung. Alleine die Verpflichtung ändert nicht die Situation von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. Konkrete Handlungsforderungen und Überprüfungsmechanismen sollen helfen, die Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe zu betrachten.
Unter folgendem Link steht der Antrag bereit:
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