Hanses: Das Urteil bestätigt unsere Bedenken
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung erklärt Dagmar Hanses MdL, rechtspolitische Sprecherin:
„Das Urteil schafft Klarheit und bestätigt unsere Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit verschiedener Aspekte der Sicherungsverwahrung.
Das Bundesverfassungsgericht hat klar benannt, dass es bei der Sicherungsverwahrung keinen Automatismus geben darf, sondern Einzelfallprüfungen erforderlich sind. Dafür müssen die verfassungsgemäßen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Die Bundesregierung ist nun gefordert, gemeinsam mit den Ländern an einer verfassungsfesten Lösung zu arbeiten, die sowohl die Menschenwürde der Inhaftierten als auch das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung zusammendenkt.NRW hat seine Hausaufgaben gemacht. So hat die Landesregierung beispielweise einen Gesetzentwurf eingebracht, der die vorübergehende Aufnahme ehemaliger Sicherungsverwahrter in Einrichtungen des Strafvollzugs freiwillig ermöglicht.“
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